Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist die jeweilige Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation benötigen Sie:
eine theoretische Schulung mit 140 Stunden a 60 min
und 10 Fahrstunden a 60 min praktisch.
Sie erhalten von uns eine Bescheinigung, mit der Sie berechtigt sind die Prüfung (theoretische Prüfung 90 min) bei der IHK zu absolvieren.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung von der IHK und können die Ziffer 95 bei der zuständigen Verwaltungsbehörde in den Führerschein eintragen lassen.
Die Führerscheinausbildung ist in diesem Verfahren nicht inbegriffen und muss gesondert durchgeführt werden.
BUS / KOM -Ausbildung wird durch eines unserer Partnerunternehmen durchgeführt.

