Herzlich Willkommen

Sie sind Unternehmer mit gewerblich tätigen Lkw- oder Bus-Fahrern? Sie sind Bus- oder LKW- Fahrer?

Dann betrifft Sie das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)!

Ab jetzt gilt: Alle gewerblich fahrenden Berufskraftfahrer die mehr als 8 Personen und mehr als 3,5 t Güter befördern, müssen neben dem Führerschein zusätzlich regelmäßig, fünf Weiterbildungen a 7 Stunden durchlaufen.

Bei Neuerwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D benötigen Sie eine beschleunigte Grundqualifikation. Außnahmen erlautern wir Ihnen gerne.